Lernfeld 6

Meldepflicht

Jana Maria Kössel – 4.10.2022

Manche ansteckenden Krankheiten müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

Welche Krankheiten gemeldet werden müssen, steht im Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Der Arzt muss sich beim Gesundheitsamt melden, wenn.. ein Verdacht besteht, der Erreger nachgewiesen wird, der Patient erkrankt, der Patient stirbt.

Manche Krankheiten müssen namentlich (also mit Angabe des Patientennamens) gemeldet werden...

z.B.: Mumps, Masern, Röteln, Tollwut, Hepatitis A-E..

Andere können ohne Namensangabe gemeldet werden. z.B.: HIV, Malaria..

Neben Infektionskrankheiten müssen beispielsweise auch Geburten / Todesfälle gemeldet werden.