Lernfeld 6

Aufbewahrungspflicht

Jana Maria Kössel – 6.11.2020

Für einige Dokumente gibt es gesetzliche Fristen, wie lange diese aufbewahrt werden müssen.

Fristen laufen entweder taggenau (starten mit Beginn der Dokumentenausstellung) oder erst ab Ende des Jahres zum 30.12.

Folgende Dokumente müssen 10 Jahre lang aufgehoben werden...

Karteikarten (taggenau)

Steuerbelege wie Rechnungen oder Bilanzbücher (Frist zum 30.12)

Röntgenaufnahmen (Frist läuft taggenau).

Bei unter 18 jährigen müssen Röntgenaufnahmen bis zum 28. Lebensjahr aufbewahrt werden.

Aufzeichnungen über eine Strahlentherapie müssen 30 Jahre lang aufgehoben werden.

Wird gefragt, ab wann ein Dokument vernichtet werden kann, muss man einfach 1 Tag zum Fristende dazurechnen.