Lernfeld 6

Rechts- & Geschäftsfähigkeit

Jana Maria Kössel – 24.4.2022

Rechtsfähig ist jeder Mensch ab der Geburt und bis zum Tod. Voll geschäftsfähig ist man allerdings erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.

Bei der Rechtsfähigkeit geht es darum, dass man Rechte (z.B. Grundrechte) und Pflichten (z.B. jeder muss sich an Gesetze halten) hat.

Es wird zwischen natürlichen und künstlichen Personen unterschieden...

Eine natürliche Person ist jeder, egal welcher Beruf.

Eine künstliche, juristische Person wird vom Recht geschaffen. Das können beispielsweise Personenvereinigungen sein, die eine eigene Rechtsfähigkeit haben.

Es gibt juristische Personen im privaten und öffentlichen Recht.

Juristische Person im Privatrecht: sie bekommen ihre Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das öffentliche Register und verlieren sie durch Löschung aus dem Register.

Das können Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder auch eingetragene Vereine (e.V.) sein.

Juristische Person des öffentlichen Rechts: sie bekommen ihre Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung und verlieren sie wieder durch staatlichen Entzug.

Das können ganze Bundesländer, Kammern, Krankenkassen oder auch öffentliche Fernsehsender sein.

Die Geschäftsfähigkeit gibt einem das Recht, ein Rechtsgeschäft voll gültig abschließen zu können.

Die Geschäftsfähigkeit erlangt man in mehreren Stufen...

Geschäftsunfähig: Kinder unter 7 Jahren oder dauerhaft geistig gestörte Menschen. Alle Geschäfte, die abgeschlossen werden, sind nichtig. Für sie muss ein gesetzlicher Vormund / Eltern handeln.

Beschränkt Geschäftsfähig: nach dem vollendeten 7. Lebensjahr und vor dem vollendeten 18. Lebensjahr können Rechtsgeschäfte mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abgeschlossen werden.

Ohne die Zustimmung sind die Geschäfte schwebend unwirksam. Es gibt aber einige Ausnahmen, bei denen die Geschäfte sogar ohne Zustimmung voll gültig sind.

Dazu zählen Geschäfte, welche für ein von den Eltern erlaubtes Ausbildungsverhältnis notwendig sind (z.B. Stifte für die Schule).

Dinge, welche vom eigenen Taschengeld ("Taschengeldparagraf") gekauft wurden, sind ebenfalls erlaubt.

Außerdem sind alle Geschäfte, die nur einen rechtlichen Vorteil mit sich bringen, in Ordnung.

Geschäftsfähig: ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ist man voll geschäftsfähig. Rechtsgeschäfte können voll gültig ohne Einschränkungen abgeschlossen werden.