Lernfeld 6

Gesundheitsvorsorge

Jana Maria Kössel – 2.10.2022

Gerade als ZFA ist es wichtig, mit Impfungen Krankheiten vorzubeugen und mit regelmäßigen Untersuchungen die Gesundheit zu erhalten.

G42 (Infektionsgefahr): die Untersuchung sollte am Anfang der Ausbildung und dann nach einem Jahr gemacht werden.

Danach sollte die Untersuchung alle 3 Jahre wiederholt werden.

Die Untersuchung wird meistens von einem Facharzt für Arbeitsmedizin durchgeführt und wird vom Chef vollkommen bezahlt.

Persönliche Daten dürfen nicht weitergegeben werden. Nur die Tauglichkeit wird auf einem Schein ausgestellt.

G37 (Sehtest): für Mitarbeiter die ständig am Computer arbeiten.

Der Test ist nicht verpflichtend, muss aber vom Chef angeboten und bezahlt werden.

Hepatitis B: die Immunität wird mit einem Bluttest überprüft. Die meisten sind nach einer Impfung ca. 10 Jahre immun.

Möchte man sich nicht impfen lassen, ist das in Ordnung.

Masern: seit 2020 ist die Impfung verpflichtend!

Jugendliche müssen übrigens 9 Monate nach Ausbildungsbeginn auf die Durchführung der 1. Nachuntersuchung hingewiesen werden.

Wird die Untersuchung nicht spätestens bis zum 14. Monat (nach Ausbildungsstart) durchgeführt, darf ein Jugendlicher nicht mehr weiterbeschäftigt werden.

Einmal im Jahr muss eine mündliche Unterweisung zum Gesundheits- & Arbeitsschutz stattfinden. Bei Jugendlichen sogar halbjährlich.