Lernfeld 6
Wert des Schriftguts
Jana Maria Kössel – 6.11.2020
Der Wert eines Schriftgutes bestimmt wie lange ein Dokument aufgehoben werden muss bzw. ab wann es weggeschmissen werden darf.
Man unterscheidet zwischen Tages-, Prüf-, Dauer- und Gesetzeswert...
Tageswert:
Die Dokumente übermitteln eine Information, welche nach dem anschauen weggeschmissen werden kann.
z.B.: nicht gewollte Werbung, Einladungen die nicht angenommen werden..
Prüfwert:
Die Dokumente sollten wenigstens für eine Überprüfung bzw. Bearbeitung aufgehoben werden. Wie lange das ist, können die Praxen selbst regeln.
z.B.: Preislisten, Bewerbungen..
Dauerwert:
Die Dokumente müssen für immer aufbewahrt werden. Sie verlieren ihren Wert nie.
z.B.: Geburtsurkunde, Zeugnisse, Grundstückunterlagen..
Gesetzeswert:
Die Dokumente müssen für eine gesetzlich bestimmte Zeit aufbewahrt werden.
Es kann im groben zwischen steuerlich relevanten und medizinischen Unterlagen unterschieden werden.
Steuerliche Unterlagen: 10 Jahre Aufbewahrungsfrist (die Frist beginnt ab Ende des Jahres - 30.12).
z.B.: Rechnungen, Bilanzbücher..
Medizinische Unterlagen: hier ist die Frist taggenau (die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der Dokumenterstellung).
10 Jahre: Dokumentationen, Röntgenbilder (außer bei unter 18 jährigen, dann bis zum 28. Lebensjahr).
30 Jahre: Aufzeichnungen über Röntgenbehandlungen.