Lernfeld 6

Wert des Schriftguts

Jana Maria Kössel – 6.11.2020

Der Wert eines Schriftgutes bestimmt wie lange ein Dokument aufgehoben werden muss bzw. ab wann es weggeschmissen werden darf.

Man unterscheidet zwischen Tages-, Prüf-, Dauer- und Gesetzeswert...

Tageswert:

Die Dokumente übermitteln eine Information, welche nach dem anschauen weggeschmissen werden kann.

z.B.: nicht gewollte Werbung, Einladungen die nicht angenommen werden..

Prüfwert:

Die Dokumente sollten wenigstens für eine Überprüfung bzw. Bearbeitung aufgehoben werden. Wie lange das ist, können die Praxen selbst regeln.

z.B.: Preislisten, Bewerbungen..

Dauerwert:

Die Dokumente müssen für immer aufbewahrt werden. Sie verlieren ihren Wert nie.

z.B.: Geburtsurkunde, Zeugnisse, Grundstückunterlagen..

Gesetzeswert:

Die Dokumente müssen für eine gesetzlich bestimmte Zeit aufbewahrt werden.

Es kann im groben zwischen steuerlich relevanten und medizinischen Unterlagen unterschieden werden.

Steuerliche Unterlagen: 10 Jahre Aufbewahrungsfrist (die Frist beginnt ab Ende des Jahres - 30.12).

z.B.: Rechnungen, Bilanzbücher..

Medizinische Unterlagen: hier ist die Frist taggenau (die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der Dokumenterstellung).

10 Jahre: Dokumentationen, Röntgenbilder (außer bei unter 18 jährigen, dann bis zum 28. Lebensjahr).

30 Jahre: Aufzeichnungen über Röntgenbehandlungen.