Lernfeld 6

Karteikarten

Jana Maria Kössel – 24.4.2022

Die Karteikarte muss bei jeder Behandlung geschrieben werden. Es wird zwischen Stamm- und Bewegungsdaten unterschieden...

Stammdaten: sie verändern sich über längere Zeit nicht (z.B. Namen, Adresse, Telefonnummer, Versicherung..).

Bewegungsdaten: sie ändern sich immer wieder, im Normalfall bei jeder Behandlung (z.B. Behandlungsdatum, Befund, Diagnose..).

Die Einträge müssen leserlich mit dokumentenechtem Stift (also kein wegradierbarer Bleistift) geschrieben werden.

Wenn etwas geändert werden muss, wird der ursprüngliche Eintrag durchgestrichen (sodass man es aber noch lesen kann) und die Änderung mit Unterschrift und Datum vermerkt.

Die Dokumentation muss aus verschiedenen Gründen gemacht werden...

Abrechnungsgrundlage: Leistungen werden aufgrund der Dokumentation abgerechnet.

Beweis vor Gericht: kommt es zu Streitigkeiten, kann die Dokumentation als Nachweis über eine ordnungsgemäße Behandlung dienen.

Gedächtnisstütze: beim nächsten Termin weiß man sofort, was in der vorherigen Behandlung gemacht wurde.

Dokumentationspflicht: der Zahnarzt ist verpflicht den Inhalt und Befund der Behandlung zu dokumentieren.

Die Erstellung der Karteikarte und Dokumentation kann auf Papier oder in der Praxissoftware am Computer erfolgen.

Am Computer hat man den Vorteil, schnell Änderungen machen zu können und nach bestimmten Punkten zu suchen.

Man muss nicht erst die Karteikarte holen, sondern kann sie bequem im Computer suchen.

Allerdings müssen dafür auch alle analogen Briefe und Dokumente eingescannt und zugeordnet werden.

Ohne den PC kann nicht gearbeitet werden. Deswegen sollte täglich eine Datensicherung erfolgen, damit die Daten auch noch an einer anderen Stelle gespeichert werden.