Lernfeld 6

Sorgfaltspflicht

Jana Maria Kössel – 4.10.2022

Der Zahnarzt muss den Patienten immer mit der größtmöglichen Genauigkeit und Gründlichkeit behandeln.

Außerdem muss nach dem neusten medizinischen Wissensstand gehandelt werden. Man darf sich also nicht auf alte Techniken verlassen, wenn diese mittlerweile als unnütz bestätigt worden sind.

Der Zahnarzt hat mit Sorgfalt zu behandeln, damit keine Schäden entstehen. Es ist egal, wie hoch dabei der notwendige Aufwand ist.

Behandlungsfehler müssen verhindert werden.

Wird ein Patient verletzt, weil der Zahnarzt nicht sorgfältig genug war, spricht man von fahrlässiger Körperverletzung.

Nach dem Strafgesetzbuch könnte es dafür Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren geben!

Der entstandene Schaden muss ersetzt und Schmerzensgeld bezahlt werden.

Auch als ZFA kann man gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen...

Fehler bei Vorbereitung von Medikamenten, Spritzen oder Bestrahlung.

Hygienemaßnahmen nicht beachtet bzw. Fehler bei der Desinfektion / Sterilisation.

Missachten der ärztlichen Anweisung oder Durchführung von Aufgaben die ZFA´s nicht dürfen (z.B. anästhesieren).