Lernfeld 6
Zusatzleistungen Post
Jana Maria Kössel – 1.10.2022
Bei einem Einschreiben bekommt man immer einen Einlieferungsbeleg. Also ein Nachweis, dass der Brief bei der Post abgegeben wurde.
Es gibt die Möglichkeit zwischen Einschreiben (+ Zusatzleistungen) oder Einschreiben Einwurf zu wählen...
Einschreiben: der Postbote lässt sich die Übergabe vom Empfänger mit einer Unterschrift bestätigen. Wenn der Brief verloren geht, haftet die Post mit bis zu 25€.
Auf Wunsch kann das Einschreiben auch mit Rückschein oder Eigenhändig kombiniert werden.
Rückschein: die Übergabe wird mit einer Unterschrift des Empfängers bestätigt.
Der Absender erhält eine digitale Empfangsbestätigung und einen Rückschein per Post mit Unterschrift und Zustelldatum.
Eigenhändig: der Postbote darf es nur dem Empfänger persönlich übergeben und muss auch seinen Ausweis kontrollieren.
Einschreiben Einwurf: der Postbote wirft den Brief in den Briefkasten und notiert dies. Bei Verlust haftet die Post mit bis zu 20€.
Einschreiben Wert: die Zustellung erfolgt wie beim einfachen Einschreiben nur gegen eine Unterschrift.
Der Unterschied ist, dass Bargeld bis 100€ und wertvolle Gegenstände bis 500€ versichert sind.
Nachnahme: der Empfänger bekommt sein Paket nur, wenn er dafür beim Postboten bezahlt.
Das Geld wird von der Post anschließend an den Absender überwiesen. Höher als 1.600€ darf der Wert aber nicht sein.
ExpressEasyService: wenn das Paket noch schneller beim Empfänger ankommen soll.
Das Paket kann je nach gewählter Leistung am folgenden Werktag ankommen. Auch Uhrzeiten (vor 9 / 10 / 12 Uhr), Samstags-, Sonn- oder Feiertagszustellungen sind möglich.