Sozialkunde

Unfallversicherung

Jana Maria Kössel – 3.4.2023

Die Unfallversicherung soll vor den finanziellen Folgen eines Arbeitsunfalles schützen.

Die Unfallversicherung ist die einzige der Sozialversicherungen, welche allein vom Arbeitgeber bezahlt wird.

Die Beitragshöhe ist abhängig davon, wie hoch die Unfallgefahr im Berufsbereich ist, wie viel die Arbeiter im Unternehmen verdienen und wie hoch die Ausgaben der Unfallversicherung sind.

Pflichtversichert sind alle Arbeitnehmer, Schüler, Studenten, Landwirte und Helfer bei Unglücksfällen.

Freiwillig versichern lassen können sich Unternehmer, Selbstständige und Ehepartner die im Betrieb mitarbeiten.

Es gibt insgesamt 9 gewerbliche Berufsgenossenschaften (BG) und 27 weitere Unfallversicherungen. Für Zahnarztpraxen ist die Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zuständig.

Träger der Unfallversicherungen sind die Berufsgenossenschaften.

Zu den Aufgaben der Unfallversicherung gehören...

Prävention: Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten sollen verhindert werden. Es werden Aufklärungen gemacht und der Arbeitsschutz überwacht.

Leistungen: nach einem Unfall im Betrieb oder auf dem Weg zur / von der Arbeit, hilft die Unfallversicherung durch verschiedene Leistungen.

Dazu gehören Sach- / Dienstleistungen wie Hilfsmittel, Medikamente, Arztkosten oder Haushaltshilfen.

Lohnersatz, Entschädigungen (z.B. Verletztengeld, Pflegegeld), Hinterbliebenenrente oder Überführungskosten können bezahlt werden.

Auch Leistungen für die Rehabilitation (Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit) im medizinischen und berufsfördernden Sinne können bezahlt werden.

Übrigens: die erste Behandlung sollte durch einen Durchgangsarzt (D-Arzt) beziehungsweise durch den Arzt in der Notaufnahme erfolgen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Unfall oder den Verdacht auf eine Berufskrankheit sofort der Berufsgenossenschaft zu melden.