Sozialkunde

Krankenversicherung

Jana Maria Kössel – 2.4.2023

Die Krankenversicherung soll die Gesundheit erhalten, wiederherstellen oder verbessern.

Sie schützt uns vor den finanziellen Folgen (z.B. Kosten für Therapie, Gehaltsausfall..) einer Krankheit.

Die Beiträge werden von den Krankenkassen eingezogen. Sie sind auch für den Einzug der anderen Sozialversicherungsbeiträge zuständig.

Versicherungspflichtig sind alle Arbeitnehmer, die weniger als die Versicherungspflichtgrenze verdienen.

Wer mehr verdient, kann sich freiwillig weiterversichern lassen oder zum Jahresende in eine private Krankenversicherung wechseln.

Der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist allerdings nur möglich, wenn man unter 55 Jahren ist und wieder versicherungspflichtig wird.

Die Beitragsbemessungsgrenze sagt aus, bis zu welchem Gehalt die Beiträge für die Krankenversicherung steigen.

Manche Krankenkassen bieten mehr Zusatzleistungen (z.B. Vorsorge Check-up) an und geben mehr Geld aus. Über einen Zusatzbeitrag können sie dann mehr Geld verlangen.

Bei versicherungsfreien Minijobs bezahlt nur der Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag zur Krankenversicherung (außer der Arbeitnehmer ist in der privaten KV).

Die Krankenkassen helfen mit folgenden Leistungen...

Krankenhilfe: beispielsweise für Medikamente, Ärzte, Haushaltshilfen und Krankengeld (ab der 7. Krankheitswoche).

Vorsorgeuntersuchungen: Krankheiten sollen frühzeitig erkannt werden (z.B. Hautkrebs-Screening, Bluttests..).

Mutterschaftshilfe: Leistungen während der Schwangerschaft / Mutterschaft (z.B. Haushaltshilfen, Mutterschaftsgeld..).

Familienhilfe: Hilfe bei der Familienplanung und bei Schwangerschaftsabbrüchen.

Bei den Krankenkassen wird zwischen den Primär- und Ersatzkassen unterschieden...

Zu den Primärkassen gehören beispielsweise die AOK, BKK, IKK oder die LKK.

Zu den Ersatzkassen gehören beispielsweise die TK, Barmer, DAK, HEK, HKK, oder die KKH.