Sozialkunde

Rentenversicherung

Jana Maria Kössel – 3.4.2023

Die Rentenversicherung soll vor den finanziellen Folgen im Alter schützen.

Versicherungspflichtig sind alle Arbeitnehmer. Es gibt keine Versicherungspflichtgrenze, man muss also immer in die Rentenversicherung einzahlen.

Ab der Beitragsbemessungsgrenze steigen die Sätze nicht weiter.

Die Rentenversicherung ist die teuerste Versicherung.

Sie wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt. Zusätzlich gibt es noch Zuschüsse zur Rentenversicherung vom Staat.

Träger ist die Deutsche Rentenversicherung.

Die Rentenversicherung funktioniert über den Generationenvertrag. Die Arbeitnehmer bezahlen für die Renten der älteren, später bekommen sie ihre Rente durch die jüngeren finanziert.

Wartezeit bedeutet, dass man eine Mindestzeit versichert sein muss, um die Rente zu bekommen. Außerdem gibt es ein bestimmtes Alter, ab dem man frühestens in Rente gehen kann.

Wie hoch unsere Rente einmal sein wird, ist noch nicht festgelegt. Die Renten werden später an die Lohnentwicklung angeglichen (= dynamische Rente).

Folgende Leistungen umfasst die Rentenversicherung...

Rentenzahlungen: wegen Alter, Witwen- & Waisenrente (Ehepartner / Eltern sterben), Berufs- / Erwerbsunfähigkeitsrente (man kann nicht mehr arbeiten).

Auch Rehabitilationsmaßnahmen, Zuschüsse zur Krankenversicherung und Leistungen für die Kindererziehung werden teilweise bezahlt.