Bema - Abrechnung

Röntgen

Jana Maria Kössel – 9.6.2022

Ein Röntgenbild wird gemacht, um eine Diagnose zu erstellen oder diese abzusichern.

Bei der Abrechnung muss immer eine Begründung angeben werden. Dazu muss man die passende Ziffer kennen...

0: Bissflügelaufnahmen

1: konservierende / chirurgische Behandlungen

2: Gelenkaufnahmen

3: kieferorthopädische Behandlung

4: PAR - Behandlungen

5: Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen

Beim Röntgen unterscheidet man zwischen Einzelbildern und größeren Aufnahmen wie OPG (Orthopantomogramm) / PSA (Panoramaschichtaufnahme).

Bei den Einzelbildern wird außerdem zwischen Bissflügelaufnahmen und Röntgenkontrollaufnahmen unterschieden.

Bissflügelaufnahmen werden vor allem zur Diagnose von Approximalkaries gemacht. Auf dem Bild sind die Kronen der Ober- und Unterkiefermolaren zu sehen.

Bei Röntgenkontrollaufnahmen sind die Zähne mit Krone und Wurzel abgebildet. Es sollten bis zu 3 nebeneinander stehende Zähne auf ein Bild passen.

Röntgenbilder müssen beim Erwachsenen 10 Jahre aufgehoben werden. Bei Kindern unter 18 Jahren müssen die Bilder bis zum 28. Geburtstag aufbewahrt werden.

Bei der Abrechnung muss folgendes beachtet werden...

Bei Einzelbildern muss immer ein Zahn und eine Begründung angegeben werden. Bei einem OPG reicht eine Begründung.

Werden die Bilder versendet können die Kosten über die 602 abgerechnet werden. Der Betrag muss immer in Cent angegeben werden.

In speziellen Fällen können auch mehrere Einzelaufnahmen für einen Zahn abgerechnet werden. Dies könnte beispielsweise bei einer Wurzelbehandlung (Diagnose-, Mess- & Kontrollaufnahme) der Fall sein.

Materialkosten für die Bilder / Entwickler können nicht extra abgerechnet werden. Sie sind nämlich schon in der Position enthalten.

Beim Röntgen können folgende Positionen abgerechnet werden...

Rö2: 1 - 2 einzelne Aufnahmen (in einer Sitzung).

Rö5: 3 -5 einzelne Aufnahmen (in einer Sitzung).

Rö8: 6 - 8 einzelne Aufnahmen (in einer Sitzung).

Stat: mehr als acht einzelne Aufnahmen (in einer Sitzung).

Ä934: Aufnahme des Schädels (FRS = Fernröntgenseitenaufnahme) von der Seite.

Ä934 a = eine, b = zwei, c = mehr als zwei Aufnahmen

Ä935: Teilaufnahme eines Schädels

Ä935 a = eine, b = zwei, c = mehr als zwei Aufnahmen, d = Panoramaschichtaufnahme (PSA) bzw. Orthopanthomogramm (OPG)

Ä928: Röntgenaufnahme von der Hand (Wachstumsfugen werden bestimmt, um den Wachstum des Kiefers einzuschätzen).