Bema - Abrechnung

Allgemeine Positionen

Jana Maria Kössel – 10.6.2022

01: Eingehende Untersuchung (zur Feststellung von Zahn-, Mund- & Kieferkrankheiten), einschließlich Beratung.

1. nur einmal im Kalenderhalbjahr 2. es müssen mindestens 4 Monate dazwischen liegen 3. der Befund muss dokumentiert werden

Ä1: Beratung eines Kranken, auch fernmündlich (übers Telefon).

1. wenn nichts anderes gemacht wird (alleinige Leistung) 2. oder neben der ersten Leistung im Quartal 3. nie zusammen mit: 01, 02 (Hilfeleistung)

02: Hilfeleistung bei Ohnmacht oder Kollaps

1. nie mit einer Ä1 zusammen 2. es muss dem Zahnarzt zusätzlich Zeit gekostet haben

03: Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde, Nachts (20-8 Uhr) oder an Sonn- & Feiertagen.

1. die Behandlung muss umbedingt notwendig sein 2. nicht während der üblichen Sprechzeit (z.B. Praxis hat bis 21.00 Uhr offen) 3. Patient darf nicht schon während der Sprechzeiten anwesend sein 4. die Uhrzeit muss angegeben werden, wenn die Behandlung außerhalb der Sprechzeiten ist

04: Erhebung eines PSI-Codes (Parodontal Screening Index)

1. einmal innerhalb von 2 Jahren 2. es müssen 7 abrechnungsfreie Quartale dazwischen liegen

05: Gewinnung von Zellmaterial aus der Mundhöhle und Aufbereitung zur zytologischen Untersuchung. Die Leistung beinhaltet auch die Materialkosten.

1. einmal innerhalb von 12 Monaten berechenbar

Vipr: Vitalitäsprüfung bzw. Sensibilitätsprüfung (z.B. Kältetest).

1. einmal pro Sitzung abrechenbar (egal wie viele Zähne)

Zst: Entfernung harter Beläge (Zahnstein)

1. einmal pro Kalenderhalbjahr abrechenbar

üZ: Behandlung überempfindlicher Zahnflächen (z.B. fluoridhaltige Medikamente)

1. einmal je Sitzung abrechenbar 2. nicht zur Kariesprophylaxe (nur wenn Patient Empfindlichkeit hat)

sK: Beseitigung scharfer Zahnkanten bzw. störender Prothesenränder

1. einmal je Sitzung abrechenbar 2. nicht um neue Füllungen zu polieren 3. Druckstellen nur, wenn die Prothese älter als 3 Monate ist oder von einem anderen Zahnarzt gefertigt wurde

Mu: lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen oder Druckstellen (z.B. Auftragen einer Salbe)

1. einmal je Sitzung abrechenbar 2. Druckstellen nur, wenn die Prothese älter als 3 Monate ist oder von einem anderen Zahnarzt gefertigt wurde

602: Kosten für Telefon, Porto und Versand

Die Kosten müssen in der Spalte "Bemerkungen" in Cent angegeben werden.

I: Infiltrationsanästhesie

1. einmal pro 2 nebeneinander stehenden Zähnen 2. Mittellinie trennt (für 11 & 21 kann je 1x I abgerechnet werden) 3. bei längeren Eingriffen kann auch eine zweite I abgerechnet werden 4. auch als intraligamentäre Anästhesie (dann 1x pro Zahn)

L: Leitungsanästhesie

1. je Kieferhälfte einmal 2. im Oberkiefer bei entzündlichen Prozessen / großer Chirurgie (wenn die Infiltrationsanästhesie nicht ausreicht) 3. bei längerer Dauer auch zweimal möglich

L1: Intraorale Leitungsanästhesie (in der Mundhöhle) - wird meistens in der Zahnarztpraxis gemacht

L2: Extraorale Leitungsanästhesie (außerhalb des Mundes)

7700: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung