Bema - Abrechnung

Erfassungsschein

Jana Maria Kössel – 16.11.2020

Bei der BEMA Abrechnung bekommt man einen Erfassungsschein, in den die Leistungen eingetragen werden.

Bei der Bearbeitung eines Abrechnungsfalls hilft es, den Text erst mal genau durchzulesen und Leistungen, welche abgerechnet werden können, zu markieren.

Auf dem Erfassungsschein kann ganz oben der Befund eingetragen werden.

In die erste Spalte wird das Datum der jeweiligen Sitzung geschrieben. Es reicht, das Datum je Sitzung einmal anzugeben.

Bezieht sich eine Leistung auf einen bestimmten Zahn oder Region, wird diese in der zweiten Spalte angegeben.

Beziehen sich mehrere Leistungen (welche direkt untereinander stehen) auf denselben Zahn, muss man den Zahn nur bei der ersten Leistung hinschreiben.

In der dritten Spalte wird die jeweilige BEMA Position angegeben.

In der letzten Spalte können noch Bemerkungen notiert werden...

Bei Füllungen die genaue Lage (Ziffer oder Buchstabe).

Bei Röntgenaufnahmen die Begründung (Ziffer).

Bei Wurzelkanalbehandlungen kann die Anzahl der Wurzeln angegeben werden.