Lernfeld 1

Ausbildungsvertrag

Jana Maria Kössel – 20.10.2021

Der Ausbildungsvertrag muss immer in schriftlicher Form sein und von beiden Seiten unterschrieben werden.

Der Ausbildungsvertrag muss immer in schriftlicher Form sein und von beiden Seiten unterschrieben werden.

Der Vertrag kommt zwischen dem Auszubildenden (du) und dem Ausbilder (Chef) zustande.

Bei Minderjährigen (unter 18) müssen zusätzlich noch die Eltern unterschreiben.

Es müssen 3 Verträge unterschrieben werden: 1x für den Ausbilder, 1x für den Azubi, 1x für den Bezirksverband

Der Ausbilder schickt die Verträge an den Bezirksverband, wo sie eingetragen und genehmigt werden. 2 Exemplare werden an den Ausbilder zurück gesendet und eins bleibt beim Bezirksverband.

Folgendes wird im Vertrag geregelt:

Ausbildungszeit: 3 Jahre (außer bei Verkürzung), die Ausbildung endet mit der Notenbekanntgabe.

Probezeit: mindestens 1, höchstens 4 Monate.

Gehalt: gibts spätestens am letzten Tag des Monats und muss jährlich mehr werden.

Arbeitszeit: nicht mehr als 8 Stunden täglich.

Urlaub: mindestens 24 Werktage (20 Wochentage).

Streitigkeiten: stimmt etwas nicht, darf man nicht gleich zum Rechtsanwalt gehen. Zuvor muss über die Kammer versucht werden den Streit zu schlichten.

Pflichten Ausbilder & Azubi: welche Rechte und Pflichten haben Ausbilder und Azubi.

Prüfungsgebühren: werden vom Ausbilder bezahlt.

Zeugnis: nach der Ausbildung muss ein Zeugnis ausgestellt werden, auf dem die Art & Dauer der Ausbildung und erworbene Fähigkeiten & Kenntnisse stehen.

Auf Wunsch des Auszubildenden kann ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt werden. Der Arbeitgeber muss dabei noch etwas über das Verhalten und die Leistung während der Ausbildung schreiben.

Kündigung:

Während der Probezeit schriftlich, ohne Frist oder Grund.

Nach der Probezeit kommt es dann darauf an, ob es einen wichtigen Grund (z.B. sexuelle Belästigung, Diebstahl...) gibt oder man einfach nicht mehr dort arbeiten möchte.

Hat man einen wichtigen Grund, muss die Kündigung schriftlich sein und der Grund muss angegeben werden. In dem Fall ist die Kündigung fristlos.

Ohne wichtigen Grund kann das Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit nur gekündigt werden, wenn man einen höheren Schulabschluss nachholen oder die Ausbildung ganz abbrechen möchte.

Alternativ kann auch ein Aufhebungsvertrag gemacht werden. Dabei müssen Ausbilder und Azubi sich einig sein, dass der Vertrag aufgehoben wird.