Lernfeld 1

Duale Ausbildung

Jana Maria Kössel – 19.10.2021

Bei der dualen Ausbildung lernt man den Beruf von der praktischen (in der Zahnarztpraxis) und der theoretischen (in der Schule) Seite.

Man sitzt also nicht nur in der Schule und lernt aus einem Buch, sondern kann sein Wissen direkt in der Praxis (am Patienten) anwenden.

Die theoretische Ausbildung in der Schule wird geregelt durch:

Die theoretische Ausbildung in der Schule wird geregelt durch:

Berufsschulordnung (BSO): regelt die rechtlichen Angelegenheiten.

Lehrplan: hier steht ganz genau, welche Themen wann in der Schule gelehrt werden sollen.

Berufsschulpflicht: nach der allgemeinen Schulpflicht (9 Jahre lang oder nach Abschluss der Mittel- / Realschule) ist man berufsschulpflichtig.

Nachdem man mit der Real- oder Mittelschule fertig ist, muss man also noch auf die Berufsschule oder eine weiterführende Schule gehen.

Ab dem Schuljahr in dem das 21. Lebensjahr beendet wurde, oder mit erlangen des Abiturs ist man allerdings nicht mehr berufsschulpflichtig.

Man ist dann berufsschulberechtigt. Möchte man eine Ausbildung machen, darf man also trotzdem noch die Berufsschule besuchen.

Bei der praktischen Ausbildung lernt man in der Praxis unter anderem wie man assistiert, Instrumente reinigt oder auch den richtigen Umgang mit Patienten.

Bei der praktischen Ausbildung lernt man in der Praxis unter anderem wie man assistiert, Instrumente reinigt oder auch den richtigen Umgang mit Patienten.

Geregelt wird die praktische Ausbildung von der Ausbildungsordnung. Dort steht, was genau vom Ausbilder beigebracht werden muss.

Bei der dualen Ausbildung lernt man gleich wie es in der Realität ausschaut. Der Einstieg ins Berufsleben fällt somit deutlich einfacher.

Allerdings hat die Schule durch den festen Lehrplan nicht die Möglichkeit auf Wünsche der Praxis einzugehen.

Es kann natürlich auch passieren, dass manche Azubis keinen Ausbildungsplatz finden und garnicht erst die Chance bekommen die Ausbildung anzufangen.

Geht es der Wirtschaft schlecht, gibt es weniger Ausbildungsplätze. Wenn es der Wirtschaft wieder besser geht, gibt es dann zu wenige Fachkräfte.

Die Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) dauert in der Regel 3 Jahre.

Durch gute Noten oder mittlere Reife kann die Ausbildung um 6 Monate verkürzt werden. Mit Abitur oder einer abgeschlossenen Ausbildung darf sogar um 1 Jahr verkürzt werden.

Nachdem man die Ausbildungszeit und die Abschlussprüfung erfolgreich hinter sich hat, bekommt man einen Brief der Zahnärztekammer.

Mit einem Durchschnitt von mindestens 3,0 und in Englisch mindestens der Note 4, erlangt man zusätzlich noch die mittlere Reife.