Lernfeld 1
Ausbildungsordnung
Jana Maria Kössel – 13.9.2020
In der Ausbildungsordnung steht, welche Inhalte wann gelernt werden sollten und was in der Abschluss- / Zwischenprüfung dran kommt.
Außerdem wird folgendes geregelt...
Bezeichnung: Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)
Dauer: 3 Jahre (bei Verkürzung mindestens 2 Jahre)
Ausbildungsberufsbild: Fähigkeiten + Kenntnisse (was sollte man können)
Ausbildungsrahmenlehrplan: Berichtsheft (zeitliche Gliederung, wann was gelernt werden soll)
Das Berichtsheft sollte während der Ausbildungszeit geführt werden. Je nach Bundesland ist es etwas anders aufgebaut.
Prüfungsanforderungen: Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung