Lernfeld 1

Ausbildungsordnung

Jana Maria Kössel – 13.9.2020

In der Ausbildungsordnung steht, welche Inhalte wann gelernt werden sollten und was in der Abschluss- / Zwischenprüfung dran kommt.

Außerdem wird folgendes geregelt...

Bezeichnung: Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)

Dauer: 3 Jahre (bei Verkürzung mindestens 2 Jahre)

Ausbildungsberufsbild: Fähigkeiten + Kenntnisse (was sollte man können)

Ausbildungsrahmenlehrplan: Berichtsheft (zeitliche Gliederung, wann was gelernt werden soll)

Das Berichtsheft sollte während der Ausbildungszeit geführt werden. Je nach Bundesland ist es etwas anders aufgebaut.

Prüfungsanforderungen: Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung