Lernfeld 1

Abschlussprüfung

Jana Maria Kössel – 31.3.2022

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

Beim schriftlichen Teil muss man mindestens einen Durchschnitt von 4,5 haben.

Beim schriftlichen Teil muss man mindestens einen Durchschnitt von 4,5 haben.

Man darf in den einzelnen Testteilen maximal einmal die Note 4,6 oder schlechter haben. Außerdem darf keine Note schlechter als 5,5 sein.

In der praktischen Prüfung darf die Note nicht schlechter als 4,5 sein.

In der praktischen Prüfung darf die Note nicht schlechter als 4,5 sein.

Die Note von der schriftlichen und praktischen Prüfung werden zusammengezählt und durch 2 geteilt. Das Ergebnis (= Durchschnitt) darf nicht schlechter als die Note 4,5 sein.

Insgesamt darf die Prüfung zweimal wiederholt werden. Man hat also 3 Versuche.

Sollte man zweimal eine Note schlechter als 4,5 (aber nicht schlechter als 5,5) im schriftlichen Teil haben, kann man noch eine mündliche Zusatzprüfung machen.

Dabei wird in 15 Minuten ein bestimmter Bereich geprüft, welcher der Auszubildende selbst bestimmt.