Lernfeld 1

Berufsbildungsgesetz

Jana Maria Kössel – 13.9.2020

Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) stehen die Rahmenbedingungen der Ausbildung.

Dazu gehören...

Ziele der Berufsausbildung: was soll erreicht werden durch die Ausbildung?

Anerkennung: die Ausbildung ist staatlich anerkannt und wird überall in Deutschland ähnlich durchgeführt.

Ausbildungsordnung: Bezeichnung, Dauer, Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsrahmenlehrplan, Ausbildungsplan, Prüfungsanforderungen

Vertragsniederschrift: wie und wann muss der Vertrag gemacht werden und was muss drin stehen?

Nichtige Vereinbarungen: bestimmte Abmachungen im Vertrag sind nicht gültig und gelten nicht (z.B. Vertragsstrafen).

Pflichten des Ausbilders und des Azubis

Vergütung: muss spätestens zum Monatsende gezahlt werden und sich jährlich steigern.

Fortzahlung der Vergütung: fällt die Ausbildung aus (z.B. weil die Praxis während Corona zugemacht hat) muss die Vergütung erstmal bis zu 6 Wochen weitergezahlt werden.

Probezeit: am Anfang der Ausbildung hat man mindestens 1, aber höchstens 4 Monate Probezeit.

In der Zeit kann geschaut werden ob die Ausbildung zu einem passt. Ausbilder und Auszubildende können währenddessen den Vertrag ohne Frist kündigen.

Kündigung: nach der Probezeit kann nicht mehr so einfach gekündigt werden…

Aus wichtigem Grund (ohne Frist, schriftlich) Wenn man abbrechen möchte (4 Wochen Frist, schriftlich) Mit einem Aufhebungsvertrag (Vereinbarung mit dem Chef)

Zulassung zur Abschlussprüfung: Teilnahme an der Zwischenprüfung, ausgefülltes Berichtsheft, die volle Ausbildungszeit ohne größere Unterbrechungen gearbeitet.

Freistellung: der Ausbilder muss dich für Ausbildungsmaßnahmen (Unterricht, Prüfungen) freistellen.

Verkürzung / Verlängerung: unter bestimmten Umständen kann die Ausbildung verkürzt oder verlängert werden.

Beendigung: die Ausbildung endet am Tag der Notenbekanntgabe.

Ist die Prüfung nicht bestanden, läuft der Vertrag so lange weiter wie es im Vertrag steht.

Zeugnis: nach der Ausbildung muss der Ausbilder ein Zeugnis schreiben. Darin müssen Art, Dauer und Ziele der Ausbildung (welche Kenntnisse wurden gezeigt) stehen.

Auf Wunsch muss der Ausbilder auch ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen. Dann sind noch Angaben über das Verhalten und Leistung in der Ausbildung enthalten.