Lernfeld 1

Pflichten des Auszubildenden

Jana Maria Kössel – 13.9.2020

Die Pflichten des Azubis sind gleichzeitig die Rechte des Ausbilders. Ein paar wichtige Beispiele...

Berufsschulpflicht: man muss den Unterricht und andere schulische Maßnahmen besuchen.

Dienstleistungspflicht: man darf nicht nur in der Ecke stehen, sondern muss während der Ausbildung auch arbeiten.

Hygienepflicht: damit sich Keime nicht verbreiten, müssen Hände gewaschen & desinfiziert, Instrumente aufbereitet (desinfizieren & sterilisieren) und Behandlungseinheiten gewischt werden.

Schweigepflicht: Informationen über den Patienten oder auch Praxisabläufe dürfen nicht weiter erzählt werden.

Sorgfaltspflicht: Patienten sowie Praxiseinrichtung müssen gewissenhaft und vorsichtig behandelt werden.

Mitteilungspflicht: wichtige Ereignisse (z.B. Krankheit) müssen sofort dem Ausbilder gemeldet werden.

Teilnahme an Prüfungen: um die Ausbildung zu bestehen, muss man an Prüfungen teilnehmen.