Sozialkunde

Wahlen

Jana Maria Kössel – 4.4.2023

In Deutschland werden die Regierungen vom Volk gewählt. Dabei gelten folgende Grundsätze...

Allgemein: das Wahlrecht gilt für jeden, unabhängig vom Geschlecht, Beruf oder Wohlstand.

Unmittelbar: es wird direkt gewählt (nicht wie in den USA über einen Wahlmann).

Frei: man darf nicht zur Wahl gezwungen werden und auch die Entscheidung darf nicht unter Drohung / Druck geschehen.

Gleich: jede Stimme zählt gleich.

Geheim: die Wahl geschieht in einer Kabine, damit keiner sieht für wen man gewählt hat.

Es kann das aktive und passive Wahlrecht unterschieden werden...

Aktives Wahlrecht (man wählt jemanden):

Wählen dürfen alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und mindestens 3 Monate in Deutschland eine Wohnung oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

In manchen Bundesländern ist es möglich, schon ab 16 Jahren bei Landtags- oder Kommunalwahlen zu wählen.

Passives Wahlrecht (man wird gewählt):

Gewählt werden darf, wer mindestens 18 Jahre alt und Deutscher ist.

Es gibt zwei verschiedene Wahlsysteme: Die Verhältniswahl (Listenwahl) oder die Mehrheitswahl (Persönlichkeitswahl).

Verhältniswahl (Listenwahl):

Es gibt eine große Auswahl an Parteien, bei denen Personengruppen gewählt werden können. Jede abgegebene Stimme zählt später auch.

Bei diesem System kann es passieren, dass sehr viele kleine Parteien im Bundestag sind. Oft wird es dann schwerer, eine Mehrheit zu finden.

Mehrheitswahl (Persönlichkeitswahl):

Die Parteien mit den meisten Stimmen kommen in den Bundestag. Die Bildung einer Mehrheit wird somit leichter.

Allerdings haben es kleine Parteien sehr schwer, gegen die großen anzutreten. Stimmen für die Parteien, welche nicht in den Bundestag kommen, gehen verloren.

Bei der Bundestags- & Landtagswahl gibt es eine Mischform aus beiden Systemen. Jeder hat 2 Stimmen.

Mit der 1. Stimme (personalisiert, Mehrheitswahl) wählt man einen Vertreter für seinen Wahlkreis (insgesamt ca. 299). Diese kommen direkt in den Bundestag.

Mit der 2. Stimme (Verhältnis- / Listenwahl) wird eine Parteienliste mit Vertretern, welche in den Bundestag sollen, gewählt.

Vertreter die mit der 1. Stimme gewählt wurden, bekommen direkte Mandate und sind damit direkt im Bundestag. Erst wenn diese Plätze aufgebraucht sind, werden die restlichen nach Verhältnis der 2. Stimmen aufgefüllt.

Hat eine Partei durch die 2. Stimmen zu wenige Plätze, bekommen die Wahlkreisvertreter Überhangsmandate. Die übrigen Parteien bekommen dann Ausgleichsmandate, damit der Prozentsatz stimmt.

Um in den Bundestag zu kommen, muss eine Partei 5 % aller 2. Stimmen haben oder mindestens 3 Wahlkreise gewinnen.

Der Bundestag wird alle 4 Jahre gewählt, Landtag alle 5 Jahre und die Kommunalwahlen finden nur alle 6 Jahre statt.