Sozialkunde

Grundrechte

Jana Maria Kössel – 4.4.2023

Die Grundrechte stehen in den ersten 19 Artikeln im Grundgesetz. Sie sind unveränderlich und können damit nicht in ihren Grundsätzen verändert werden.

Alle anderen werden als grundrechtsgleiche Rechte bezeichnet. Diese können vom Bundesverfassungsgericht verändert werden.

Es kann zwischen Menschenrechten (alle haben ein Recht darauf) und Bürgerrechten (alle Deutschen haben ein Recht darauf) unterschieden werden.

Ein paar Beispiele...

Menschenrechte:

Gleichheit, Schutz der Menschenwürde und freie Meinungsäußerung

Recht auf einen Richter, Recht auf Eigentum und Unverletzlichkeit der Wohnung

Glaubens- & Gewissensfreiheit, Brief- & Postgeheimnis, Schutz der Ehe & Familie

Bürgerrechte:

Wahlrecht, Versammlungs- / Vereinigungsfreiheit und gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern.

Freie Berufswahl, Staatsangehörigkeit

Die Verfassung beschreibt, wie ein Staat aufgebaut ist und welche Ziele er hat.

Folgende Begriffe sollte man kennen...

Republik: die Staatsgewalt geht vom Volk aus. Das Volk wählt die Regierung und bestimmt mit, wie die Regierung aussehen soll.

Demokratie: das Volk bestimmt durch Wahlen und Volksabstimmungen bei der Politik mit.

Gewaltenteilung: die Gewalt wird in Exekutive, Legislative und Judikative aufgeteilt und von verschiedenen Personen durchgeführt.

Rechtstaat: die staatliche Gewalt muss sich an die Verfassung und Rechtsprechung halten. Unabhängige Richter überprüfen die Einhaltung.

Bundesstaat: einzelne souveräne Staaten vereinigen sich und geben bestimmte Rechte & Aufgaben an den Staat ab.

Sozialstaat: ein Existenzminimum wird vor allem über die Sozialversicherungen sichergestellt.

Föderalismus: die einzelnen Länder sind weitgehend selbstständig.