Lernfeld 13

Verfahren

Jana Maria Kössel – 31.3.2023

Zu Anfang ein kleiner Überblick über verschiedene Arten von Straftaten...

Unterlassene Hilfeleistung: man sieht das jemand in Not ist und Hilfe braucht, macht aber nichts.

Bsp.: jemand kippt vor einem um und man geht einfach weiter.

Fahrlässige Körperverletzung: der Patient wird geschädigt, weil man nicht vorsichtig genug gearbeitet hat.

Bsp.: der Kiefer wird bei einer Zahnextraktion gebrochen, heilt aber ohne dauerhafte Folgen aus.

Schwere Körperverletzung: der Patient trägt einen anhaltenden, erheblichen Schaden am Körper davon.

Bsp.: der Patient erblindet, weil ihm eine ätzende Flüssigkeit ins Auge getropft ist.

Fahrlässige Tötung: weil nicht sorgfältig genug gearbeitet wurde, ist der Patient gestorben.

Bsp.: Anästhetikum wurde in ein Blutgefäß gespritzt und der Patient stirbt.

Betrug: man lügt andere an, um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen.

Bsp.: es werden Leistungen abgerechnet, die gar nicht erbracht wurden.

Verletzung der Schweigepflicht: private Informationen werden an andere, unbeteiligte Personen weitergegeben.

Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz: unsachgemäßer (falscher) Umgang mit sehr starken und wirkungsvollen Medikamenten.

Bsp.: ein Arzt verschreibt bei leichten Schmerzen Morphium.

Diese Straftaten ziehen rechtliche Folgen nach sich. Es gibt zwei Verfahren die eingeleitet werden könnten: Straf- & Zivilrechtliches Verfahren.

Zivilrechtliches Verfahren:

Durch ein zivilrechtliches Verfahren soll der entstandene Schaden dem Geschädigten ersetzt werden.

Hierbei klagt der Geschädigte (Kläger) gegen den Verantwortlichen (Beklagter).

Der Kläger muss beweisen, dass der Schaden vom Beklagten verursacht wurde. Ebenso muss der Beklagte selbst Beweise sammeln, dass er nicht schuldig ist.

Je nach Straftat können Schadens- / Schmerzensgeld oder auch eine Kündigung als Ergebnis des Verfahrens herauskommen.

Strafverfahren:

Das Strafverfahren wird vom Staatsanwalt eingeleitet. Es hat nicht den Zweck den Geschädigten zu entschädigen, sondern viel mehr Rechtssicherheit ("das darf ich nicht tun, den das wird bestraft") zu schaffen.

Der Staatsanwalt klagt gegen den Beschuldigten und beschafft auch die Beweismaterialien (eventuell durch einen Gutachter).

Als Ergebnis der Verhandlung stehen beispielsweise Geld- oder Freiheitsstrafen (Gefängnis).