Lernfeld 1

Zahnärztekammer

Jana Maria Kössel – 4.8.2020

Jeder Zahnarzt ist ab dem Zeitpunkt an dem er seine Approbation (Erlaubnis als Arzt zu arbeiten) bekommt Pflichtmitglied in der Zahnärztekammer.

Jeder Bezirk hat seinen eigenen Zahnärztlichen Bezirksverband (ZBV).

Sie genehmigen die Ausbildungsverträge und auch die Anträge auf Verkürzung oder Verlängerung.

Außerdem sind sie für die Organisation und Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfung verantwortlich.

Jedes Bundesland hat seine eigene Landeszahnärztekammer (LZK), die über den ZBVs stehen.

Sie kontrollieren, ob die Zahnärzte ihre Berufspflichten einhalten.

Sollte es zu Streitigkeiten kommen, ist die LZK meistens die erste Anlaufstelle.

Auch die Berufs- und Fortbildungsordnung werden von der LZK erstellt.

Außerdem überwachen sie die Ausbildung und erstellen die Abschlussprüfungen.

Über der LZK steht die Bundeszahnärztekammer (BZÄK).

Die BZÄK vertritt die Zahnärzte auf Bundesebene, also deutschlandweit.

Mitglieder sind die Vertreter der einzelnen Landeszahnärztekammern (LZK).