Lernfeld 13

Pfändung

Jana Maria Kössel – 31.3.2023

Wenn der Schuldner weder zahlt noch Einspruch einlegt, ist der letzte Schritt eine Pfändung durch den Gerichtsvollzieher.

Mit einem gerichtlichen Vollstreckungsbescheid kann sich der Gerichtsvollzieher Zutritt zur Wohnung des Schuldners verschaffen.

Bei der Pfändung können bewegliche (Auto, Computer..) und unbewegliche (Immobilien..) Gegenstände oder Gehalt beschlagnahmt werden.

Bewegliches Vermögen:

Kleine Sachen wie Schmuck oder Geld nimmt der Gerichtsvollzieher oft sofort mit.

Auf größere Dinge wie Möbel oder Maschinen wird ein Pfandsiegel geklebt, welches nicht entfernt werden darf.

Die Gegenstände mit einer Marke werden später von einer Spedition abgeholt und zur Pfandkammer des Gerichts gebracht. Dort bleiben die Sachen erstmal mindestens eine Woche.

Bei einer öffentlichen Versteigerung werden die Sachen verkauft und der Gläubiger bekommt das Geld.

Ist der Erlös höher als die Schulden, bekommt der Schuldner den Rest. Ist es umgekehrt, wird nochmal gepfändet.

Dinge, die zwar sehr wertvoll sind, aber der Schuldner zum Leben oder für seine Arbeit braucht, können durch weniger teure Produkte ausgetauscht werden (= Austauschpfändung).

Sachen die einem nur bedingt gehören (z.B. Eigentum des Ehepartners), können auch nur bedingt gepfändet werden.

Unbewegliches Vermögen (Immobilien):

Auch Immobilien können gepfändet werden. Dazu gibt es 3 Möglichkeiten...

1. Sicherungshypothek: das Grundstück wird dem Gläubiger als Pfand für seine Forderungen gegeben.

2. Zwangsverwaltung: der Gläubiger bekommt sein Geld durch die Einnahmen des Grundstücks.

3. Zwangsversteigerung: das Grundstück wird verkauft und der Gläubiger bekommt so sein Geld.

Gehälter:

Auch Gehalt kann gepfändet werden. Nur von sogenannten P-Konten (Pfändungsschutzkonten) darf kein Geld genommen werden, da sie geschützt sind.