Lernfeld 13

Aufklärung

Jana Maria Kössel – 31.3.2023

Vor jeder Behandlung muss der Zahnarzt mit dem Patienten ein mündliches Aufklärungsgespräch führen.

Es ist zwar möglich dem Patienten Formulare und Informationsmaterialien mitzugeben, aber das mündliche Gespräch darf nie entfallen.

Im Gespräch müssen folgende Punkte besprochen werden...

Ablauf und Dauer der Behandlung mit möglichen Alternativen.

Mehrkosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden.

Risiken und Heilungsverlauf.

Der Patient muss der Behandlung zustimmen. Ohne die Zustimmung wäre das Handeln des Zahnarztes Körperverletzung.

Eine Ausnahme ist, wenn der Patient nicht in der Lage ist, zuzustimmen (z.B. bei Bewusstlosigkeit). Man geht davon aus, dass er mit der Hilfe einverstanden ist (mutmaßliche Einwilligung).

In Notfällen muss anderen geholfen werden, ansonsten kann man sich strafbar machen (unterlassene Hilfeleistung). Man spricht von Geschäftsführung ohne Auftrag.

Die Dokumentation über die Aufklärung und Behandlung muss mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Die Dokumentation gehört dem Zahnarzt, muss aber auf Anfrage des Patienten kopiert und ausgehändigt werden. Die dafür anfallenden Kosten muss der Patient bezahlen.