Lernfeld 2

Elektronische Gesundheitskarte

Jana Maria Kössel – 20.10.2021

Für gesetzlich Versicherte gibt es seit 2016 die elektronische Gesundheitskarte (eGK).

Für gesetzlich Versicherte gibt es seit 2016 die elektronische Gesundheitskarte (eGK).

Illustration von Jana Kössel

Die Karte dient als Versicherungsnachweis und beinhaltet die Stammdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse, Versicherung...).

Auf der Rückseite steht ein Ablaufdatum. Es beschränkt aber nur die Gültigkeit der Europäischen Krankenversichertenkarte (EHIC).

Nach Ablauf ist man also in Deutschland immer noch krankenversichert.

Die eGK muss beim ersten Besuch im Quartal (Quartalanfang: Januar, April, Juli, Oktober) oder wenn man zum ersten mal zu einem neuen Arzt geht vorgelegt werden.

Ist die Karte nicht einlesbar, kann man die aufgedruckten Daten von der Karte übernehmen.

Hat der Patient seine Karte nicht dabei, muss man den Patienten nach seinen Daten fragen und sie so übernehmen.

Wird die Karte nicht innerhalb von 10 Tagen nachgereicht, gibt es eine private Rechnung.

Rezepte werden zunächst als Privatrezept ausgestellt. Sobald die Karte vorgelegt wird, kann es in ein Kassenrezept umgewandelt werden.

Legt man das Kassenrezept bei der Apotheke vor, bekommt man eine Rückerstattung über den zu viel gezahlten Betrag.

Für die sogenannten "sonstigen Kostenträger" (Polizei, Sozialhilfe, Bundeswehr) gibt es die Krankenversichertenkarte (KVK).

Die Funktion der eGK & KVK ist gleich. Äußerlich gibt es allerdings ein paar Unterschiede.

Auf der eGK steht oben rechts "Gesundheitskarte“. Ab Vollendung des 15. Lebensjahres ist in der Regel ein Foto des Versicherten auf der Karte.

Auf der KVK steht kein Ablaufdatum. Bei manchen Karten ist ein Datum elektronisch im Chip notiert, ansonsten ist sie unbefristet gültig.