Lernfeld 2

Krankenkasse

Jana Maria Kössel – 3.4.2022

Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt notwendige medizinische Leistungen.

Man kann die Ersatzkassen und Primärkassen (Regionalkassen) unterscheiden. Für die Versicherten hat die Unterscheidung heute keine Bedeutung mehr.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat 6 Mitgliedskassen:

Barmer - GEK

HKK (Handelskrankenkasse)

HEK (Hanseatische Krankenkasse)

DAK (Deutsche Angestellten Krankenkasse)

TK (Techniker Krankenkasse)

KKH (Kaufmännische Krankenkasse Halle)

Es gibt deutlich mehr Regionalkassen. Zu den größten gehören:

AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse)

BKK (Betriebskrankenkasse)

IKK (Innungskrankenkasse)

LKK (Landwirtschaftliche Krankenkasse)

Seekrankenkasse (für Seeleute)

Bundesknappschaft (für Bergleute)

Pflichtversichert sind alle Arbeitnehmer, die brutto weniger als die Jahresentgeldgrenze verdienen oder Rentner die auch früher bei der gesetzlichen Krankenkasse waren.

Wer nicht zu dieser Gruppe gehört, kann sich entweder freiwillig weiter versichern lassen oder zu einer privaten Krankenversicherung gehen.

Zu den privaten Versicherungen (PKV) gehören unter anderem: Allianz, Debeka, HuK Coburg, Gothaer, Barmenia, Signal-Iduna

Außerdem gibt es noch die sonstigen Kostenträger (SoKo). Dazu gehören: Bundeswehr, Sozialamt, Bundesamt für Zivilschutz, Ausländische Krankenkassen, Polizei