GOZ - Abrechnung

Abrechnung

Jana Maria Kössel – 22.6.2022

Für die Abrechnung in der GOZ bekommt man einen Abrechnungsbogen (= Privatliquidation) und eine Liste mit den Positionen.

Auf dem Abrechnungsbogen kann oben angegeben werden, welche Zähne fehlen oder kaputt sind und wo beispielsweise Kronen oder Brücken sind.

In der Spalte darunter kann angegeben werden, welche von den vorhandenen Zähnen einwurzelig oder mehrwurzelig sind.

Zu den einwurzeligen Zähnen gehören im Oberkiefer: 15, 13-23, 25 und im Unterkiefer: 35-45. Außerdem werden Brückenglieder und Implantate als einwurzelig gewertet.

Zu den mehrwurzeligen Zähnen gehören im Oberkiefer: 18-16, 14 & 24, 26-28 und im Unterkiefer: 38-36 & 46-48.

Es macht Sinn, sich im Aufgabentext alle abrechenbaren Leistungen zu markieren und schon mal die entsprechenden Positionen daneben zu schreiben.

Im Abrechnungsbogen wird ganz links das Datum der jeweiligen Sitzung eingetragen.

Bezieht sich eine Position auf einen bestimmten Zahn oder Region, wird dies in der zweiten Spalte angegeben.

Daneben wird dann die entsprechende Position (GOÄ / GOZ - Nr.) eingetragen.

Wird eine Position öfters als einmal abgerechnet, kann die Anzahl in der vierten Spalte angegeben werden.

Wenn nichts anderes in der Aufgabenstellung steht, wird meistens der Schwellenwert als Faktor genommen und in die fünfte Spalte eingetragen.

Möchte man einen höheren Faktor als den Schwellenwert berechnen, muss eine Begründung angegeben werden. Die jeweiligen Ziffern stehen auf der GOZ Liste und werden in die sechste Spalte geschrieben.

Für manche Positionen kann Material berechnet werden. Beispielsweise für Anästhesielösung oder Nahtmaterial.

Die jeweiligen Materialkosten stehen auf der GOZ Liste. Die Preise werden in die letzte Spalte eingetragen.