Lernfeld 9

Angebot

Jana Maria Kössel – 5.8.2020

Hat man eine Anfrage an einen Verkäufer geschickt, kommt als Antwort ein Angebot.

Ist das Angebot an eine bestimmte Person gerichtet, ist es verbindlich.

Der Verkäufer gibt eine Willenserklärung (er möchte etwas tun) ab, eine bestimmte Ware unter bestimmten Bedingungen zu liefern.

Achtung: eine Werbung ist eine Anpreisung einer Ware, welche an mehrere Personen gerichtet ist. Sie ist also nicht verbindlich.

Das Angebot gilt allerdings als nicht mehr verbindlich, wenn der Käufer es ablehnt, ändert oder zu spät annimmt.

Der Verkäufer kann sich aber auch mit einer Freizeichnungsklausel von der Verbindlichkeit seines Angebotes lösen...

Verbindlichkeit ausgeschlossen: ohne Obligo, biete unverbindlich, freibleibend

Verbindlichkeit eingeschränkt: Preise sind unverbindlich, solange der Vorrat reicht

Wie lange das Angebot gilt, hängt davon ab in welcher Form es gemacht wurde...

Wird das Angebot während eines Gespräches / Telefonats gemacht, gilt es solange wie das Gespräch dauert.

Ist man nicht anwesend, gilt das Angebot solange wie eine Anwort auf mindestens gleich schnellem Weg erwartet werden kann (Email 1 Tag, Brief 1 Woche).

Es kann auch sein, dass der Verkäufer auf dem Angebot eine Frist angegeben hat (befristetes Angebot), bis zu welchem Datum es gültig ist.

Ein Angebot besteht aus: Beschreibung, Menge, Preis, Zahlungs- & Lieferbedingungen, Erfüllungsort / Gerichtsstand

Beschreibung der Ware: wie heißt das Produkt, welche Marke bzw. Klasse wird geliefert? (laut BGB in mittlerer Art & Güte)

Menge: wie viel wird geliefert?

Preis: wie viel kostet es? Gibt es einen Preisnachlass?

Zahlungsbedingungen: bis wann muss gezahlt werden? (normalerweise sofort)

Lieferbedingungen: wann muss geliefert werden? (normalerweise sofort), wer zahlt für die Lieferung? (normalerweise der Käufer)

Erfüllungsort: wo muss der Schuldner die Leistung erfüllen? Warenlieferung (Ort des Verkäufers) & Zahlung (Ort des Käufers).

Gerichtsstand: welches Gericht (Ort) klärt Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag? Warenschulden (Ort des Verkäufers) & Geldschulden (Ort des Käufers).