GOZ - Abrechnung

Wurzelkanalbehandlungen

Jana Maria Kössel – 23.6.2022

2360: Exstirpation der vitalen Pulpa

1. je Wurzelkanal

2380: Amputation und endgültige Versorgung der avitalen Milchzahnpulpa

1. je Milchzahn

2390: Trepanation (eröffnen) eines Zahnes

1. je Zahn

2400: elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals

1. je Wurzelkanal 2. höchstens zweimal je Kanal und Sitzung

2410: Aufbereitung eines Wurzelkanals

1. je Wurzelkanal und Behandlungsfall einmal 2. nur bei anatomischen Schwierigkeiten kann die Leistung ein zweites Mal abgerechnet werden

2420: zusätzliche Anwendung elektrophysikalischer - chemischer Methoden (z.B. Ultraschallgerät)

1. je Wurzelkanal

2430: medikamentöse Einlage

1. je Zahn und Sitzung einmal

2020: temporärer (vorübergehender) speicheldichter Verschluss

2440: füllen eines Wurzelkanals

1. je Wurzelkanal