GOZ - Abrechnung
Wurzelkanalbehandlungen
Jana Maria Kössel – 23.6.2022
2360: Exstirpation der vitalen Pulpa
1. je Wurzelkanal
2380: Amputation und endgültige Versorgung der avitalen Milchzahnpulpa
1. je Milchzahn
2390: Trepanation (eröffnen) eines Zahnes
1. je Zahn
2400: elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals
1. je Wurzelkanal 2. höchstens zweimal je Kanal und Sitzung
2410: Aufbereitung eines Wurzelkanals
1. je Wurzelkanal und Behandlungsfall einmal 2. nur bei anatomischen Schwierigkeiten kann die Leistung ein zweites Mal abgerechnet werden
2420: zusätzliche Anwendung elektrophysikalischer - chemischer Methoden (z.B. Ultraschallgerät)
1. je Wurzelkanal
2430: medikamentöse Einlage
1. je Zahn und Sitzung einmal
2020: temporärer (vorübergehender) speicheldichter Verschluss
2440: füllen eines Wurzelkanals
1. je Wurzelkanal