Lernfeld 9

Annahmeverzug

Jana Maria Kössel – 10.4.2022

Nimmt der Käufer eine mangelfreie Ware, die zur richtigen Zeit und Ort geliefert wurde, nicht an, kommt er in den Annahmeverzug.

Sobald der Käufer im Annahmeverzug ist, geht die Gefahr der Wertminderung (die Ware wird weniger Wert) auf ihn über.

Der Verkäufer kann auf die Annahme bestehen. Alle Kosten für die Einlagerung und erneute Lieferung muss der Käufer zahlen.

Wird die Annahme weiter verweigert, kann der Verkäufer die Ware auch weiter verkaufen.

Es gibt 2 Möglichkeiten zum Weiterverkauf der Ware...

Notverkauf: bei Produkten die schnell schlecht werden (z.B. Lebensmittel). Der Verkäufer muss den Käufer nur darüber informieren, dass die Ware verkauft wurde.

Selbsthilfeverkauf: für alle anderen Produkte. Der Verkäufer hat dabei folgende Verpflichtungen...

Zunächst muss er dem Käufer sagen wo die Ware gelagert wird und eine angemessene Frist zur Abholung setzen.

Nach Ablauf der Frist, muss dem Käufer mitgeteilt werden wann und wo das Produkt verkauft wird. Außerdem muss der Käufer über den erfolgten Verkauf benachrichtigt werden.

Wird beim Verkauf mehr Geld eingenommen, bekommt der Käufer die Differenz.

Wird durch den Verkauf weniger eingenommen als das Produkt Wert ist, muss der Käufer dafür aufkommen.