HKP

Reparaturen und Wiederherstellungen

Jana Maria Kössel – 3.12.2020

Bei Reparaturen muss der HKP nicht erst von der Kasse genehmigt werden. Sie können direkt durchgeführt werden, der HKP wird dann nachträglich zur Kasse geschickt.

Dafür werden Festzuschüsse aus der 6. Gruppe abgerechnet.

Man sollte vorher immer folgende Überlegungen anstellen...

Hat sich etwas am Befund geändert (wurde beispielsweise ein Zahn gezogen)?

Wenn ja, benötigt man immer eine Abformung! Man kann dann entweder 6.4 (Reparatur im Kunststoffbereich) oder 6.5 (Reparatur im Metallbereich) abrechnen.

Ändert sich nichts am Befund, muss man sich überlegen ob eine Abformung für die Reparatur notwendig ist.

Beispielsweise bei kleinen Bruchreparaturen benötigt man keine Abformung. Dann rechnet man entweder die 6.0 (ohne Kosten fürs Labor) oder 6.1 (mit Kosten fürs Labor) ab.

Benötigt man eine Abformung kann man entweder die 6.2 (Reparatur im Kunststoffbereich) oder 6.3 (Reparatur im Metallbereich) abrechnen.

Ist die Prothese zwar nicht kaputt, aber passt nicht mehr ganz perfekt, kann eine Unterfütterung gemacht werden.

Für Teilprothesen wird die 6.6 und für Vollprothesen die 6.7 abgerechnet.

Auch Kronen & Brücken können kaputt gehen oder herausfallen. Dazu gibt es folgende Festzuschüsse...

6.8: Wiederherstellung von Kronen oder Brücke (je Zahn).

6.9: Wiederherstellung einer Verblendung (je Verblendung).

6.10: erneuerungsbedürftige Primär- oder Sekundärteleskope (je Zahn).