Lernfeld 9

Gewährleistung

Jana Maria Kössel – 10.4.2022

Bei neuen Produkten hat man 2 Jahre lang Gewährleistung. Der Händler muss also so lange für seine Ware haften.

Die Ware muss bei Auslieferung mangelfrei (ohne Fehler) sein. Ist das nicht der Fall, hat der Käufer Anspruch auf Korrektur.

In den ersten 6 Monaten geht das recht einfach. Der Verkäufer muss nachweisen, dass die Ware mangelfrei war.

Nach den 6 Monaten dreht sich die Beweislast um. Der Käufer muss dann beweisen, dass die Ware schon von Anfang an den Fehler hatte.

Als Rügefrist wird der Zeitraum bezeichnet, in dem der Käufer seine Gewährleistungsansprüche geltend machen kann.

Bei gebrauchten Waren gilt die Gewährleistung nur für 1 Jahr.

Wenn ein Fehler arglistig verschwiegen wurde (der Verkäufer wusste davon), hat man sogar 3 Jahre Zeit.

Noch eine Ausnahme gibt es bei Bauwerken (dazu gehören auch Heizungssysteme), hier hat man 5 Jahre Zeit.

Die Gewährleistung steht jedem zu. Sie ist gesetzlich verpflichtend.

Anders ist es mit der Garantie. Sie ist ein freiwilliges Versprechen des Verkäufers, Fehler in dem angegebenen Zeitraum zu beheben.

Bei der Garantie ist es egal, ob der Fehler schon von Anfang an da war oder erst später aufgetreten ist.

Geht das Produkt kaputt, bekommt der Käufer sofort die versprochene Reparatur / Umtausch.

Möchte man von seinen Rechten gebrauch machen und ein Produkt umtauschen / reparieren lassen, sollte man es dem Verkäufer schriftlich mitteilen.

Folgendes sollte in einer Reklamation stehen...

Briefkopf: Adresse des Absenders und des Empfängers, Datum

Briefkopf: 

Adresse des Absenders und des Empfängers, Datum

Illustration von Jana Kössel

Betreff: ganz kurz um was es geht (z.B. Reklamation des Stuhls, Rechnungs - Nummer: 1234).

Betreff: 

ganz kurz um was es geht (z.B. Reklamation des Stuhls, Rechnungs - Nummer: 1234).

Illustration von Jana Kössel

Anrede: wenn keine Person direkt angeschrieben wird einfach "Sehr geehrte Damen und Herren".

Anrede: 

wenn keine Person direkt angeschrieben wird einfach "Sehr geehrte Damen und Herren".

Illustration von Jana Kössel

Text: Mangel beschreiben, was möchte ich (Umtausch, Reparatur..?), Frist setzen (bis wann soll der Mangel beseitigt werden?)

Text: 

Mangel beschreiben, 
was möchte ich (Umtausch, Reparatur..?), 
Frist setzen (bis wann soll der Mangel beseitigt werden?)

Illustration von Jana Kössel

Am Ende sollte noch eine Verabschiedung ("Mit freundlichen Grüßen"), Name und Unterschrift stehen.

Am Ende sollte noch eine Verabschiedung ("Mit freundlichen Grüßen"), Name und Unterschrift stehen.

Illustration von Jana Kössel

Meistens ist es hilfreich, wenn noch eine Kopie von der Rechnung / Kassenbon bzw. des Garantiescheins (falls vorhanden) mitgeschickt wird.