HKP
Befund - 2
Jana Maria Kössel – 3.7.2022
In den Zeilen R (Regelversorgung) und TP (Therapieplanung) werden die Abkürzungen in großen Buchstaben eingetragen.
Es wird angegeben, welche Versorgung die Zähne bekommen sollen.
Ein M bei einer Abkürzung steht für eine vollkeramische (komplett aus Keramik) oder vollverblendete (Keramikhülle) Versorgung.
Ein V bei einer Abkürzung steht für eine vestibuläre Keramikverblendung.
Ein O bei einer Abkürzung steht für ein Geschiebe oder Steg.
A = Adhäsivbrücke (Anker)
AB = Adhäsivbrücke (Brückenglied)
B = Brückenglied
E = zu ersetzender Zahn
H = gegossene Halte- und Stützvorrichtung
K = Krone
PK = Teilkrone (partielle Krone)
R = Wurzelstiftkappe mit zu ersetzendem Zahn
SB = implantatgetragenes Brückenglied
SE = zu ersetzender Zahn einer implantatgetragenen (Teil-) Prothese
T = Teleskopkrone