HKP

Befund - 2

Jana Maria Kössel – 3.7.2022

In den Zeilen R (Regelversorgung) und TP (Therapieplanung) werden die Abkürzungen in großen Buchstaben eingetragen.

Es wird angegeben, welche Versorgung die Zähne bekommen sollen.

Ein M bei einer Abkürzung steht für eine vollkeramische (komplett aus Keramik) oder vollverblendete (Keramikhülle) Versorgung.

Ein V bei einer Abkürzung steht für eine vestibuläre Keramikverblendung.

Ein O bei einer Abkürzung steht für ein Geschiebe oder Steg.

A = Adhäsivbrücke (Anker)

AB = Adhäsivbrücke (Brückenglied)

B = Brückenglied

E = zu ersetzender Zahn

H = gegossene Halte- und Stützvorrichtung

K = Krone

PK = Teilkrone (partielle Krone)

R = Wurzelstiftkappe mit zu ersetzendem Zahn

SB = implantatgetragenes Brückenglied

SE = zu ersetzender Zahn einer implantatgetragenen (Teil-) Prothese

T = Teleskopkrone