HKP

Zahnersatz - 4

Jana Maria Kössel – 3.12.2020

Wenn eine Prothese nicht mehr richtig passt oder Kronen und Brücken kaputt gehen, kann die Reparatur mit folgenden Positionen abgerechnet werden...

24a: wiedereinsetzen einer Krone oder ähnlichem.

1. je Zahn 2. auch neben 24b

24b: erneuern oder wiedereinsetzen einer Facette (Verblendung) oder ähnlichem.

1. je Verblendung 2. auch neben 24a

95a: wiedereinsetzen einer Brücke mit 2 Ankern (je Brücke).

95b: wiedereinsetzen einer Brücke mit mehr als 2 Ankern (je Brücke).

95c: erneuern oder wiedereinsetzen einer Facette bei einer Brücke (je Verblendung).

1/2 91d: Wiederherstellung von Konus- oder Teleskopkronen (es wird jeweils die halbe Gebühr von 91d abgerechnet).

100a: Wiederherstellung der Funktion einer Prothese, ohne Abdruck.

Für kleinere Sachen wie einfache Bruchreparaturen.

100b: Wiederherstellung der Funktion einer Prothese, mit Abdruck.

Beispielsweise für Bruchreparaturen mit größerem Umfang, Erweiterungen (nach einer Extraktion)..

100c: Teilunterfütterung einer Prothese.

100d: Vollständige Unterfütterung einer Prothese (indirekt, mit einer Abformung).

100e: Vollständige Unterfütterung im Oberkiefer.

1. indirekt 2. mit funktioneller Randgestaltung 3. nur bei Total- / Cover Denture Prothesen

100f: Vollständige Unterfütterung im Unterkiefer.

1. indirekt 2. mit funktioneller Randgestaltung 3. bei Total- oder Cover-Dentur Prothesen