HKP

Heil- und Kostenplan

Jana Maria Kössel – 2.7.2022

Das Deckblatt zum Heil- und Kostenplan kann in 5 Abschnitte unterteilt werden...

1. Befund:

In dem Zahnschema wird mit bestimmten Abkürzungen eingetragen, wie der aktuelle Befund und die Planung ist.

In der innersten Spalte wird der Befund (B), also die Situation im Mund, eingetragen.

In der mittleren Spalte wird die Regelversorgung (R), also alles was die Kasse bezahlt, eingetragen.

In die oberste Zeile wird die Therapieplanung (TP) eingetragen. Hier steht nur etwas, wenn der Patient eine Versorgung außerhalb der Kassenleistung möchte.

Als Hilfestellung können die Verblendgrenzen in den Befund eingezeichnet werden. Innerhalb der Verblendgrenzen wird von der Kasse eine Teilverblendung übernommen.

Im Oberkiefer geht die Verblendgrenze bis einschließlich 15 / 25 und im Unterkiefer bis einschließlich 34 / 44.

Achtung: für Teilkronen wird von der Krankenkasse keine Verblendung übernommen. Nur für Teleskopkronen, Vollkronen oder Brücken wird eine Teilverblendung innerhalb der Verblendgrenzen übernommen.

Wird beispielsweise ein Stift gesetzt, muss dies in der Zeile "Bemerkungen" (z.B. 14 gegossener Stiftaufbau) notiert werden.

Sind alte Prothesen, Brücken oder Kronen vorhanden, muss das im entsprechenden Kästchen markiert und das Alter angegeben werden.

Sollte eine Interims- oder Immediatprothese gemacht oder eine Nicht Edelmetall Legierung (NEM) genutzt werden, müssen ebenfalls die entsprechenden Kästchen markiert werden.

2. Befunde für Festzuschüsse:

Bei den Festzuschüssen wird geschaut, für welche Leistungen die Kasse etwas dazu gibt.

Die Festzuschüsse können von der entsprechenden Liste übernommen werden. Später werden die Zuschüsse dann von den Kosten für die Behandlung abgezogen.

In der Tabelle wird als erstes der Festzuschuss notiert (z.B. "1.1" für eine Einzelkrone), danach die entsprechenden Zähne und wie oft der Festzuschuss berechnet werden kann.

Wie hoch die Zuschüsse genau ausfallen, hängt unter anderem davon ab, ob man einen Bonus bekommt oder ein Härtefall vorliegt.

Einen Bonus bekommt man, wenn man regelmäßig (ohne Unterbrechung) jedes Jahr bei der Vorsorgeuntersuchung war. Bei 5 Jahren gibt es einen 10% und bei 10 Jahren 15% höheren Festzuschuss.

Als Härtefall gilt, wer besonders wenig oder gar nichts verdient. Diese Personengruppe bekommt einen 100%igen Festzuschuss.

Die Höhe des Festzuschusses muss im entsprechenden Kästchen notiert werden (60%: ohne Bonus, 70%: 5 Jahre, 75%: 10 Jahre, 100%: Härtefall). Liegt ein Härtefall vor, muss zudem ein Kreuz im entsprechenden Kästchen gemacht werden.

Die Höhe der Festzuschüsse steht auf einer separaten Liste und kann einfach übernommen werden.

Sollte während der Behandlung noch etwas dazu kommen (z.B. ein Stiftaufbau), kann der Festzuschuss unter "nachträgliche Befunde" eingetragen werden.

3. Kostenplanung:

Bei der Kostenplanung wird geschaut, was alles über die BEMA abgerechnet werden kann. Man sucht sich also alle Leistungen raus, die ausschließlich in der Spalte "Regelversorgung" stehen.

Die BEMA-Position kommt in die erste Spalte und die Anzahl in die zweite.

Aus der Aufgabenstellung wird das Ausstellungsdatum des HKPs, das geschätzte GOZ-Honorar und die Material- & Laborkosten übernommen.

Des BEMA Honorar wird unter "zu 3. Kostenplanung" auf dem Beiblatt zum Heil- und Kostenplan berechnet.

Dazu übernimmt man die BEMA-Positionen und deren Anzahl vom HKP und sucht sich die entsprechenden Bewertungszahlen von der BEMA-Hilfsliste raus. Die Bewertungszahl wird dann mit der Anzahl multipliziert.

Am Ende rechnet man die Zahlen aus der letzten Spalte zusammen und multipliziert diesen Wert mit dem aktuellen Punkt-Wert. Als Ergebnis bekommt man das Honorar.

Im unteren Bereich des Blatts werden die GOZ-Leistungen berechnet. Dafür muss man sich die Therapieplanung (alles was die Kasse nicht übernimmt) anschauen.

Bei den Festzuschüssen ist es etwas anders: Der Patient bekommt ihn, selbst wenn er sich nicht für die Regelversorgung entscheidet. Allerdings nur für das, was die Kasse theoretisch übernehmen würde.

Um das Honorar für die privaten Leistungen zu berechnen, wird in die Tabelle der jeweilige Zahn (oder das Gebiet), die GOZ-Position und die Anzahl eingetragen. Je nach Aufgabenstellung muss der Betrag für die Leistung mit dem Steigerungsfaktor multipliziert werden.

Beispiel: für die Abrechnung soll der 2,8-fache Faktor verwendet werden. Man nimmt also den Wert aus der Spalte mit dem 1,0-fachen Faktor und multipliziert diesen mit 2,8 (z.B. 30€ * 2,8).

5. Rechnungsbeträge:

Hier können folgende Kosten eingetragen werden: zahnärztliches Honorar (BEMA & GOZ), Material- & Laborkosten (Fremd- & Praxislabor), Versandkosten

Sollten während der Behandlung noch weitere Leistungen dazu kommen (z.B. ein Provisorium muss erneuert werden), kann das im Beiblatt unter "zu 5.Rechnungsbeträge" berechnet werden.

Die Berechnung ist ähnlich wie beim BEMA Honorar. Der Unterschied liegt nur darin, dass die Kosten erst nach der Genehmigung des eigentlichen Heil- und Kostenplans unerwartet auftreten.

Diese nachträglichen Kosten können unter "5.Rechnungsbeträge" eingetragen werden. Nun können die ganzen Kosten zusammen gezählt werden.

Von dieser Summe wird der Festzuschuss abgezogen. Die Summe die dabei raus kommt, ist der Versichertenanteil (das was der Patient selbst bezahlen muss).

Ganz unten können noch das Datum der Eingliederung und der Herstellungsort eingetragen werden.